15.08.2008 EV-0808-021-3

Keine Gefahr für spielende Kinder - Sichere Metallzäune im privaten und öffentlichen Bereich


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  • Bildmaterial
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    In Kindertageseinrichtungen dürfen Metallzäune bis zu einer Höhe von 1,50 Metern und in Schulen generell bis zu einer Höhe von zwei Metern keine Spitzen oder hervorstehenden Teile aufweisen. (Foto: epr/RAL-Gütegemeinschaft Metallzauntechnik)

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    Keine Gefährdung durch Metallzäune: Überstände, offene, hervorgebogene Enden oder die Verwendung von Stacheldraht sollten bis zu einer Höhe von zwei Metern vermieden werden. (Foto: epr/RAL-Gütegemeinschaft Metallzauntechnik)

    Bild 021 03

    Metallzäune im privaten und öffentlichen Bereich müssen sicher sein, das heißt zum Beispiel, dass Kinder keiner Verletzungsgefahr durch sie ausgeliefert sein dürfen. (Foto: epr/RAL-Gütegemeinschaft Metallzauntechnik)

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