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15.07.2005 EV-405-020
Lösemittelhaltige Bitumenprodukte: Verarbeitung birgt Risiken
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Lang
2218 Z.
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Kurz
1091 Z.
(epr) Erste Wahl im Bautenschutz ist seit jeher der Werkstoff Bitumen. Der bei der Erdölverarbeitung gewonnene, bauchemisch aufbereitete Stoff wird vor allem für die Dichtung von Dächern und Außenwänden verwendet. Dachdecker, Hand- und Heimwerker setzen ihn überall dort ein, wo eindringende Feuchtigkeit wertvolle Bausubstanz gefährden könnte. Ein wesentlicher, jedoch risikoreicher Bestandteil vieler gängiger Bitumenprodukte sind Lösemittel. Wegen der alarmierenden Zahl schwerer und sogar tödlicher Unfälle, die sich bei der Verarbeitung ereigneten, stehen diese Produkte jetzt verstärkt auf dem Prüfstand. In allen Fällen wurde nach dem Aufbringen lösemittelhaltiger Bitumenvoranstriche versucht, mit dem Brenner Schweißbahnen zu verlegen. Dabei kam es zu gefährlichen Verpuffungen. Unfälle traten vor allem dann auf, wenn die Produkte verbotenerweise in geschlossenen Räumen verarbeitet wurden. Zwar weisen die Hersteller eindeutig auf die Gefahren hin, doch offensichtlich wird der Warnung nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Damit drängt sich zwangsläufig die Frage auf, wieso man so leichtsinnig und fahrlässig mit derart sensiblen Stoffen umgeht – obwohl es bereits bessere Alternativen gibt. Schon längst haben innovative Hersteller wie z.B. die Bottroper Ultrament lösemittelfreie Bitumenemulsionen auf wasserlöslicher Basis entwickelt und in die Baumärkte gebracht. Deren Anteil im DIY-Bereich beträgt allerdings erst 5 %. Dabei können sie ohne Risiko verarbeitet werden – sogar in geschlossenen Räumen. Aber selbst im Freien, wo das Lüftungsproblem nicht gegeben ist, sollte der Umwelt zuliebe auf lösemittelhaltige Produkte verzichtet werden. Inzwischen haben auch das Umweltbundesamt und die Bauberufsgenossenschaft das Gefahrenpotential erkannt und Richtlinien festgelegt, nach denen der Blaue Engel für „Lösemittelarme Bitumenanstriche und Kleber im Außenbereich“ vergeben wird. In allen zertifizierten Produkten darf der Lösemittelanteil nicht über 1 % liegen. Das Gütesiegel „RAL-UZ 115 – weil lösemittelarm“ gibt dem Kunden die Sicherheit, ein verarbeitungssicheres und ökologisch verträgliches Produkt gekauft zu haben. Mit Dreifach-Schutz: für das Gebäude, den Verarbeiter und die Umwelt.
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(epr) „RAL-UZ 115 – weil lösemittelarm“ ist ein Gütesiegel, das man sich merken sollte. Damit werden nun Bitumenanstriche und Kleber im Außenbereich gekennzeichnet, deren Lösemittelanteil unter 1 % liegt. Diese Zertifizierung durch das Umweltbundesamt und die Bauberufsgenossenschaft wurde dringend erforderlich, nachdem sich bei der Verarbeitung lösemittelhaltiger Bitumenprodukte eine ganze Reihe von schweren Unfällen – teils sogar mit Todesfolge – ereignet hatte. In allen Fällen wurde nach dem Aufbringen lösemittelhaltiger Bitumenanstriche versucht, mit dem Brenner Schweißbahnen zu verlegen. 95 % aller im Baumarkt vertriebenen Bitumenprodukte enthalten immer noch die gefährlichen Lösemittel, obwohl es längst bessere – nämlich lösemittelfreie – Alternativen auf wasserlöslicher Basis gibt, z.B. von Ultrament. Diese können draußen wie drinnen ohne jegliches Risiko verarbeitet werden und schonen zugleich die Umwelt. Bitumenprodukte werden überall dort eingesetzt, wo ein Bauwerk vor Feuchte geschützt werden muss. Hauptanwendungsgebiet ist die Dichtung von Dächern und Außenwänden.
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Dreifach gut: Lösemittelfreie Bitumenanstriche und Kleber schützen das Gebäude vor Feuchtigkeit, den Verarbeiter vor Verletzungen und nicht zuletzt die Umwelt. (Foto: Ultrament)
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Lösemittelfreie Bitumenanstriche und Kleber sind ebenso leicht wie gefahrlos zu verarbeiten. (Foto: Ultrament)
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3 x lösemittelfrei: Dachlack, Isolieranstrich und Kaltkleber von Ultrament. (Foto: Ultrament)
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Bettina Jürgens
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