Bild 014 01
Herausgeber
Immobilien Scout GmbH
Bildunterschrift
Bei Schäden in der Mietwohnung stellt sich die Frage, wer für die Kosten aufkommen muss. Auch wenn grundsätzlich der Vermieter für die Instandhaltung seiner Immobilie zuständig ist, gibt es Ausnahmen, wenn eine Kleinreparaturklausel vereinbart wurde. (Foto: epr/Immobilien Scout GmbH)
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