10.10.2017 EV-0316-014-01

Schutz für den Mieter - Kleinreparaturklausel regelt das Aufkommen für Schäden in der Mietwohnung


  • Text Lang 2175 Z.
  • Text Mittel 1237 Z.
  • Text Kurz 716 Z.




  • Bildmaterial
  • Bild 014 01

    Bei Schäden in der Mietwohnung stellt sich die Frage, wer für die Kosten aufkommen muss. Auch wenn grundsätzlich der Vermieter für die Instandhaltung seiner Immobilie zuständig ist, gibt es Ausnahmen, wenn eine Kleinreparaturklausel vereinbart wurde. (Foto: epr/Immobilien Scout GmbH)

    Bild 014 02

    Die Abgrenzung eines Schadens kann kompliziert werden, wenn nicht eindeutig belegbar ist, ob es sich um einen häufig verwendeten Gegenstand handelt. (Foto: epr/Immobilien Scout GmbH)

    logo_immobilienscout.jpg




Herausgeber
Immobilien Scout GmbH
Andreasstraße 10
DE-10243 Berlin
www.immobilienscout24.de
Ansprechpartner

Frau Jessica Kühnel

Telefon: 030 24301-1023

E-Mail: presse@...